Auslandsstudium
Häufig gestellte Fragen zum Thema Auslandssemester und Learning Agreements:
Was muss ich tun, um im Ausland belegte Kurse angerechnet zu bekommen?
Die Grundvoraussetzung, um im Ausland abgelegte Prüfungsleistungen angerechnet zu bekommen, ist ein Learning Agreement. Über das Learning Agreement wird festgelegt, welche Prüfungsleistungen angerechnet werden. Es ist essentiell wichtig, dass das Learning Agreement vor dem Besuch der ausländischen Universität abgeschlossen wird.
Wie bekomme ich ein Learning Agreement?
In einem ersten Schritt suchen Sie sich die passenden Kurse im Ausland aus, die Sie für eine Prüfungsleistung am Lehrstuhl angerechnet bekommen möchten. Die Fächer sollten inhaltlich und vom zeitlichen Aufwand sowie in der Zahl der ECTS Punkte in etwa übereinstimmen. Nachdem Sie eine passende Auswahl gemacht haben, gehen Sie bitte wie folgt vor, um das Learning Agreement zu beantragen:
- Speichern Sie eine detaillierte Kursbeschreibung des ausländischen Kurses (PDF) – diese sollte neben einer allgemeinen Beschreibung auch die Themen der Vorlesungsblöcke, verwendete Literatur/Lehrbücher, Semesterwochenstunden, ECTS Punkte oder Äquivalent und das vorgesehene Studienniveau (Bachelor/Master) enthalten.
- Füllen Sie ein Learning Agreement Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es.
- Reichen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit der Kursbeschreibung per E-Mail bei Masoud Mirzaei ein.
Bitte beachten Sie: unvollständige Learning Agreement Anträge können nicht bearbeitet werden. Überprüfen Sie Ihre Unterlagen daher auf Vollständigkeit, bevor Sie sie einreichen bzw. absenden.
Weitere Hinweise zum Ablauf der Anerkennung von Leistungen mittels Learning Agreement finden Sie auf dieser Seite und im Leitfaden zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen.
Bewilligte Anträge werden Ihnen per E-Mail zurückgeschickt.
Welche Fächer können angerechnet werden und welche nicht?
Wichtig bei der Auswahl ist, dass die Fächer thematisch und vom zeitlichen Umfang möglichst mit den Modulen am Lehrstuhl vergleichbar sind. Eine 100%ige Übereinstimmung wird es nie geben, versuchen Sie jedoch möglichst passende Fächer zu finden. Es gibt eine Übereinstimmungsliste, auf welcher die bereits angerechneten Fächerkombinationen zu finden sind. In diesen Fällen kann die Vereinbarung eines Learning Agreements ohne vorausgehende Prüfung im Rahmen der Sprechstunde erfolgen.